Tipps für den Werkvertrag
Ich habe mich entschieden zukünftigen Bauherren ein paar Ratschläge für die Gestaltung und die Durchführung ihres Werkvertrages zu geben. Diese Liste wird möglicherweise in Zukunft aufgrund unserer Erfahrungen noch erweitert…
- Das Wichtigste vorab: Solange man noch nicht unterschrieben hat, kann man sich fast ALLES zur Aufnahme in den Vertrag wünschen!!
- Man kann alles wieder aus dem Werkvertrag herausnehmen. Meist ist es vor Unterschrift billiger als hinterher per Ergänzungsauftrag, also lieber etwas mehr nehmen und dann Abstriche machen. Aber Vorsicht: Manche Bauträger nehmen sich heraus nur 85% der Summe zu erstatten, weil 15% schon für die Planungskosten usw. drauf gehen. Hier muss man wachsam sein.
- Für ALLES Fristen vereinbaren: – Wann sind die Zeichnungen nach Vertragsunterzeichnung fertig? – Wie lange verzögert sich diese Fertigstellung bei einer durch den Bauherren angeordneten Änderung maximal? (Wir haben z.B. noch einmal die Dachneigung geändert, was natürlich zu einer von uns verschuldeten Verzögerung bei der Fertigstellung der Zeichnungen führte. Allerdings zu einer sehr laaaaangen Verzögerung – schließlich war diese ja durch uns ausgelöst und der Bauträger konnte ja nichts dafür…) – Wann ist Baubeginn nach dem Vorliegen der Unterlagen? – Was bedeutet Baubeginn? Gerne steht im Vertrag „ab Einbringung der Sohle“, aber wie lange dauert es vorher bis die Sohle eingebracht wird? Eine Woche? Einen Monat? ein Jahr? Dies ist sehr wichtig, weil sich nach dem Baubeginn auch der Fertigstellungstermin berechnet. Beginnt der Bau nicht, rückt auch der Fertigstellungstermin immer weiter in die Ferne. Hier empfehle ich als Baubeginn das Vorliegen der Baugenehmigung festzulegen. Falls der Bauunternehmer sich damit nicht einverstanden erklärt, kann man ihm ja immer noch großzügig anbieten die Bauzeit um einen Monat zu verlängern. Wichtig ist einfach, dass es einen offiziellen Startzeitpunkt gibt, den der Bauträger nicht verzögern kann.
- Im Werkvertrag stehen oftmals den Baubeginn hemmende Vorraussetzungen wie: Es müssen Wasseranschluss und Stomanschluss vorhanden sein, es muss ggf. ein Bodengutachten beauftragt werden usw. Kümmert Euch um die Vergabe dieser Arbeiten selber, am besten sofort wenn die Zeichnungen für die Baugenehmigung fertig sind, bzw. Bodengutachten am besten schon vor dem Grundstückskauf! Der Bauträger bietet zwar für alles seine Hilfe an, aber wann macht er die Ausführung? Wenn es ihm passt! Er wird sich neue Abhängigkeiten ausdenken, aufgrund derer er noch nicht weiter machen konnte: „Das Angebot vom Installateur für die Wasseruhr ist noch nicht da“, „Ich erreiche die Geologin nicht und ihr Gutachten ist so unverständlich“, „Das Gutachten kam zu spät, jetzt ist der Statiker gerade im Urlaub“, blablabla. Und dann heißt es schlussendlich, dass nicht begonnen werden kann (= Beginn der garantierten Bauzeit) , weil die Bauherren noch kein „baureifes Grundstück“ geliefert haben.
- Wenn der Bauträger sich fachkundig gibt, dann nagelt ihn darauf fest. „Die Halogenspots in der Decke sind nicht teuer. So 10-15€ ungefähr“. Später kommt ein Ergänzungsauftrag zu 28,50€ ins Haus geflattert. Nehmt einfach 10 Halogenspots zu 15€ in den Vertrag mit auf, die sind dann schon bezahlt und es gibt keine überraschenden Mehrkosten. Das gilt für alles wo nur ungefähre Preise angegeben werden. Rausnehmen kann man es später immer noch!
- Anträge. Lasst Euch schriftlich geben, um was der Bauträger sich kümmern will. Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Regenwasser, Telekom – wenn er das macht, nehmt ihn auch in die Verantwortung. Unterschreiben könnt ihr dann, aber den Rest soll er machen. Ich bin allerdings mittlerweile dafür, lieber alles selbst zu machen, so weiß man wenigstens, dass es auch wirklich funktioniert!