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Gepostet by on Donnerstag, 20. Juni 2013 in Allgemein, Grundstück

Baugenehmigung bzw. Bauanzeige

Baugenehmigung bzw. Bauanzeige

Am Montag habe ich unsere fertigen Bauanzeige-Unterlagen direkt zum Bauamt nach Jesteburg gebracht und mit dem dort zuständigen Mitarbeiter zusammen auch gleich noch mal auf Vollständigkeit überprüft. Es sieht alles gut aus und mir wurde

kein Bremsen
seitens der Ämter versprochen. Das klingt doch schon mal gut!

Meine Nachfrage, ob wir schon mal ein bisschen auf dem Grundstück buddeln dürfen, bevor die endgültige Baugenehmigung vorliegt, wurde leider verneint. Das ist eher nicht so gerne gesehen und wir sollten es lieber unterlassen.

Heute – nur drei Tage später – haben wir bereits die „Bestätigung gemäß §62 Abs. 1 Nr. 2 der niedersächsischen Bauordnung“ von der Gemeinde im Briefkasten! Wow! Das ging schon mal schnell! Nun sind unsere Unterlagen auf dem Weg nach Winsen zum Landkreis, wo die eigentliche Prüfung stattfindet. Wir sind gespannt!

Was bei der Bestätigung ein wenig verwirrend war ist der folgende Satz:

Der Bebauungsplan enthält gestalterische Vorschriften, u.a. Farbe und Material von Dach und Außenfassade.

Uns sind allerdings keinerlei Vorschriften in dieser Thematik bekannt und auch nach längerem Suchen konnte ich nichts dergleichen in den Unterlagen finden. Nach kurzer Nachfrage bei der Gemeinde stellt sich heraus, dass an uns einfach ein vorgefertigtes Schreiben herausgegangen ist, in dem vergessen wurde den Satz mit den Gestaltungsvorschriften zu streichen… 🙂

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